(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der A.C. RoadPartner (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Preislisten, technische Beschreibungen und sonstige Unterlagen.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
(1) Der Anbieter bietet den An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen aller Marken an. Der Zustand des Fahrzeugs wird zum Zeitpunkt des Verkaufs dokumentiert.
(2) Angaben zu Fahrzeugen (Kilometerstand, Zustand, Ausstattung) erfolgen nach bestem Wissen. Der Kunde hat das Recht, das Fahrzeug vor dem Kauf zu besichtigen.
(3) Die Eigentumsübertragung erfolgt mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
(1) Der Anbieter führt die gewerbliche Überführung von Kraftfahrzeugen im gesamten Bundesgebiet und europaweit durch. Abhol- und Zustellort werden individuell vereinbart.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die Fahrzeuge sorgfältig und innerhalb der vereinbarten Fristen zu überführen. Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände (Wetterbedingungen, Stau, Pannen) stellen keine Vertragsverletzung dar.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung behält sich der Anbieter das Recht vor, entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die vom Anbieter genannten Preise in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
(1) Der Anbieter haftet für Schäden am Fahrzeug während der Überführung, soweit diese auf ein Verschulden des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
(2) Alle Fahrzeuge sind während der Überführung vollkaskoversichert. Die Deckungssumme wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(1) Überführungsaufträge können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei storniert werden.
(2) Bei verspäteter Stornierung (weniger als 48 Stunden) behält sich der Anbieter das Recht vor, bis zu 50 % des vereinbarten Preises als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026
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